Die Schweizerische Interpretengenossenschaft SIG bietet kostenlose Beratung für Interpreten (Musikerinnen, Schauspieler, Tänzerinnen usw.) an, die direkt oder indirekt mit der Aufzeichnung von Darbietungen und ihrer Auswertung im Zusammenhang steht.
Sie tut dies im Auftrag von SWISSPERFORM und ist auch befugt, gewisse Bereiche an Verbände oder Personen, die für die notwendige Beratung besser geeignet sind, auszulagern.
Über die Beratungstätigkeit der SIG, die einzelnen Beratungen und deren Kosten wird gegenüber SWISSPERFORM jährlich Rechenschaft abgelegt. Die Beratung wird finanziert von den Geldern der Ausübenden (Phono und Audiovision) von SWISSPERFORM.
Die SIG bietet Beratung bei Fragen zu:
- Verwertungs- und Leistungsschutzrechten
- Aufnahmen von künstlerischen Darbietungen und deren Auswertung (Verkauf, Nutzung in Medien etc.)
- Vertragsrecht (Produktion, Lizenzierung, Urheber-/Immaterialgüterrechte etc.)
- Steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Entschädigungen für aufgenommene Darbietungen
- Weiteren Bereichen, die direkt oder indirekt im Zusammenhang mit der Aufzeichnung von Darbietungen und ihrer Auswertung stehen (Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht etc.)
Ausnahmsweise kann die SIG ausübenden Künstlerinnen und Künstlern Rechtsschutz zur Durchsetzung von Leistungsschutzrechten im Sinne von Art. 33ff. URG gewähren. In einzelnen Fällen kann auch Rechtschutz in Präzedenzfällen gewährt werden, wenn dies für die Anerkennung der Rechte der ausübenden Künstlerinnen und Künstler förderlich ist.