Schweizerische
Interpretengenossenschaft SIG

Kasernenstrasse 15
CH-8004 Zürich
Tel. +41 43 322 10 60
info@interpreten.ch

Melde-
formular
Online

Verschiebe nicht auf morgen…

Einreichen Sendemeldung – Hauptverteilung

Die Sendemeldung ist bis spätestens am 30. Juni des auf die Nutzung folgenden Jahres einzusenden.

Beispiel: Die Darbietung war im Jahr 2022. Diese kann bis am 30.06.2023 gemeldet werden. Bei allfälliger Verspätung kann die Meldung entweder in der Nachverteilung oder in der Schlussverteilung berücksichtigt werden. Bei der Hauptverteilung wird ein Reservefonds von 30 Prozent für Nachmeldungen gebildet. 2/3 davon stehen für die Nachverteilung zur Verfügung und 1/3 für die Schlussverteilung.

Einreichen Sendemeldung – Nachverteilung

Die Sendemeldung ist bis spätestens am 30. Juni des zweiten auf die Nutzung folgenden Jahres einzusenden.

Ausübende, welche ihre Meldungen nicht innerhalb der oben genannten ersten Frist angemeldet haben und deshalb nicht an der Hauptverteilung beteiligt waren, können noch bis zum 30. Juni des zweiten auf die Nutzung folgenden Jahres eine Beteiligung am Reservefonds für die Nachverteilung geltend machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Beispiel: Die Darbietung war im Jahr 2021 und ging in der Meldung zur ordentlichen Verteilung vergessen oder wurde erst nachträglich bekannt. Diese kann bis am 30.06.2023 gemeldet werden.

Einreichen Sendemeldung – Schlussverteilung

Die Sendemeldung ist bis spätestens am 30. Juni des sechsten auf die Nutzung folgenden Jahres einzusenden.

Ausübende, welche ihre Meldungen nicht innerhalb der oben genannten beiden Fristen angemeldet haben und deshalb weder an der Haupt- noch an der Nachverteilung beteiligt waren, können noch bis zum 30. Juni des sechsten auf die Nutzung folgenden Jahres eine Beteiligung am Reservefonds für die Schlussverteilung geltend machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

Beispiel: Die Darbietung war im Jahr 2017 und ging in der Meldung zur Haupt- und Nachverteilung vergessen oder wurde erst nachträglich bekannt. Diese kann bis am 30.06.2023 nachgemeldet werden.

Abrechnung Hauptverteilung

Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des Folgejahres.

Beispiel: Die Darbietungen aus dem Jahr 2022 werden im Jahr 2023 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2023.

Abrechnung Nachverteilung

Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des zweiten auf die Nutzung folgenden Jahres.

Beispiel: Die Darbietungen aus dem Jahr 2021 werden im Jahr 2023 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2023.

Abrechnung Schlussverteilung

Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des sechsten auf die Nutzung folgenden Jahres.

Beispiel: Die Darbietungen aus dem Jahr 2017 werden im Jahr 2023 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2023.