Geld für Darbietungen erhalten

Sie sind im TV aufgetreten? Sie wurden im Radio gespielt? Sie haben Werbung eingesprochen oder Filmmusik geschaffen? Für Ihre Darbietungen im Radio oder TV erhalten Sie Gelder aus Leistungsschutzrechten.

Die Verteilung funktioniert nach dem Meldesystem. Sie werden im Meldeformular aufgefordert, Belege zu hinterlegen. Haben Sie diese bereit? Als Belege dienen z.B. die Kopie des Produktionsvertrags, Bestätigung von TV- oder Radioproduzenten/Sender, Weblink, Bildschirmfoto etc.

Hier finden Sie drei Belegbeispiele sowie eine Excelliste für Sendemeldungen:
Beispiel 1
Beispiel 2
Beispiel 3
Excelliste

Bitte beachten Sie, dass mehrere Sendeereignisse in der gleichen Sendemeldung erfasst werden können.