Einsenden Meldeformular: Nachmeldungen (Nachverteilung)
Ausübende, welche nicht an der ordentlichen Verteilung beteiligt waren, können noch bis zum 31. Juli des fünften auf die Nutzung folgenden Jahres eine Beteiligung am Reservetopf geltend machen. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Beispiel: Die Darbietung war im Jahr 2015. Diese kann bis am 31.07.2020 noch nachgemeldet werden.
Abrechnung Nachverteilung
Die Auswertung und Abrechnung erfolgt jeweils bis im Dezember des fünften auf die Nutzung folgenden Jahres.
Beispiel: Die Darbietung aus dem Jahr 2015 werden im Jahr 2020 ausgewertet und die Abrechnung erfolgt im Dezember 2020.